Corona-Infos

Hallo zusammen,

die 30. Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz wurde veröffentlicht und von Jürgen zusammengefasst und bei der Stadt von ihm nachgefragt!

Hier die Zusammenfassung und die Zusatzinfo von der Stadt:
Die Stadt Ludwigshafen hat eine neue Verordnung in Kraft gesetzt. Wichtigster Punkt dabei ist, dass keine Kontaktverfolgung mehr geleistet werden muss.
Allerdings gelten im Innenbereich nach wie vor die 2G+ Regel, die auch von Geimpften ohne Booster wie auch von Genesenen einen Test verlangt. Nur Personen mit Booster Impfung sind von der Testpflicht ausgenommen. Nicht-Immunisierte Personen dürfen nicht teilnehmen.
Im Außenbereich gelten für nicht-immunisierte volljährige Personen die Kontaktbeschränkungen. Für Minderjährige und immunisierte volljährige Personen bestehen keine Einschränkungen für den Sport im Außenbereich.
D.h.: Im Amateur- und Freizeitsport im Außenbereich gelten für nicht-immunisierte volljährige Personen die Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum (siehe unter „Kontaktbeschränkungen“ “Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum für nicht-immunisierte Personen”). Das heißt, nicht-immunisierte volljährige Personen (siehe „nicht-immunisierte Person“) dürfen nur alleine, mit den Angehörigen des eigenen Hausstands sowie höchstens mit zwei Personen eines weiteren Hausstandes gemeinsam im Außenbereich Sport treiben.
Für Minderjährige und immunisierte volljährige Personen bestehen keine Einschränkungen für den Sport im Außenbereich.
Personen, die als Genesen gelten, können mit einem medizinischen Attest des Arztes und einem tagesaktuellen Test teilnehmen.
Ob Personen, die auf Grund einer medizinischen Ausnahme vom Impfen befreit sind, mit einem Test teilnehmen können, wird gerade durch eine Anfrage bei der Stadt geprüft. Es erfolgt hierzu eine weitere Information. Ich bitte das so zu kommunizieren.
Bleibt Gesund, Jürgen

Zusatzinfo der Stadt:
Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, müssen dies durch eine ärztliche Bescheinigung glaubhaft machen, aus der sich mindestens nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage die ärztliche Diagnose gestellt wurde. Diese Personen müssen zusätzlich über einen aktuellen Testnachweis verfügen. Diese sogenannten gleichgestellten Personen werden in der Corona-Bekämpfungsverordnung genauso behandelt wie geimpfte und genesene Personen.

D.h. diese Reglungen gelten für unseren Trainings- und Spielbetrieb analog!
Speziell müssen wir die Regelungen für nicht-immunisierte Mitglieder beachten und einhalten!
D.h. nicht-immunisierte Mitglieder können zu den Trainingszeiten nur unter den obengenannten Regelungen und Kontaktbeschränkungen dabei sein!

Leider lässt die neue Verordnung keine Normalisierung unseres Trainingsberiebs zu und wir wollen auch niemand einem erhöhten Risiko aussetzen.

Liebe Grüße
Walter Becker